Kanzlei Dr. Klug

Seit 2004 Ihr Fachanwalt für Bußgeldverfahren / Ordnungswidrigkeiten

Was uns unterscheidet...

Im Internet bieten Ihnen inzwischen diverse "Bußgeld-Fabriken" Ihre "anwaltlichen" Dienstleistungen an. In den meisten Fällen lernen Sie dort nach Erteilung des Mandats aber niemals Ihren Anwalt bzw. Ihre Anwältin persönlich kennen. Vielfach werden nur Fälle anonym und mit fragwürdiger rechtlicher und sachlicher Substanz abgearbeitet, ohne dass Sie sicher sein können, dass Ihr Fall wirklich mit dem nötigen Einsatz bearbeitet wird. 

Wir vertreten und beraten Sie kompetent, sachgerecht und v.a. persönlich mit maßgeschneiderten Strategien, die explizit auf Ihren jeweiligen Fall abgestimmt sind.

Wir wenden Fahrverbote ab und zielen auf die Einstellung des Verfahrens ab. Auch konnten wir in der Vergangenheit die Umwandlung von Geldbußen in "punktefreie" Verwarnungsgelder erreichen, so dass Ihr Führerschein auch zukünftig "sicher" ist!

Die Kosten unserer Tätigkeit rechnen wir ohne gesonderte Vergütungsvereinbarung nach der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Diese Gebühren werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung vollumfänglich übernommen.


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